Geothermische Ergiebigkeit
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Was Sie schon immer über Erdwärme wissen wollten

Kann die Erdwärme auch in einem bestehenden Gebäude (Altbau) eingesetzt werden oder sind die Einsatzmöglichkeiten auf den Neubau reduziert?

Grundsätzlich kann die Erdwärme in jedem Gebäude, egal ob Alt- oder Neubau genutzt werden.

Kann die Erdwärme auch mit Heizkörpern genutzt werden oder benötige ich Fußbodenheizung?

Ja, die Wärmepumpe kann grundsätzlich mit nahezu allen Heizsystemen genutzt werden, jedoch sind die effektivsten Möglichkeiten im Bereich der Fußbodenheizung vorhanden, da die sog. Vorlauftemperatur hier nur ca. 35 Grad beträgt, wohin gegen normale Heizkörper eine Vorlauftemperatur von ca. 55 – 60 Grad benötigen.

Können meine jetzigen Leitungen weiter genutzt werden?

Ja, in der Regel können alle vorhandenen Leitungen und Periferien weiter genutzt werden, lediglich im Anschlussbereich der Wärmepumpe kann es vorkommen, dass hier neue hydraulische Abgleiche vorgenommen werden müssen. Diese sind in der Regel jedoch nicht außergewöhnlich aufwendig.

Kann die Erdwärme auch Warmwasser erzeugen?

Selbstverständlich haben alle Wärmepumpen die Möglichkeit, über einen Warmwasserspeicher auch sog. Brauchwasser für ihren täglichen Bedarf zu erzeugen.

Was bedeuten die sog. Sperrzeiten bei Energieversorgern?

Unter Sperrzeiten behält sich der Energieversorger dafür, dass er ihnen einen vergünstigten Stromtarif für den Betrieb der Wärmepumpe zur Verfügung stellt vor, diese Stromversorgung in Spitzenzeiten (in der Regel morgens zwischen 07.00 h und 09.00 h sowie nachmittags zwischen 17.00 h und 19.00 h) abzuschalten. Diese Sperrzeiten können jedoch bei der Planung Ihrer individuellen Anlage beim entsprechenden Energieversorger angefragt werden und hierbei kann man durch Einsatz eines sog. Pufferspeichers die Wärmepumpenanlage so programmieren, dass dieser Pufferspeicher genug Wärme „vorhält“ um diese Sperrzeiten, in denen die Wärmepumpe nicht läuft, problemlos zu überbrücken.

Lohnt sich die Erdwärme überhaupt?

Grundsätzlich kann man sagen, dass sich die Erdwärme in 99 % aller Regionen in der Bundesrepublik lohnt. Bei der individuellen Planung für Ihr Bauvorhaben spielen Punkte wie Ihr persönliches Heizverhalten, die Dämmung bzw. die Isolierung Ihres Gebäudes, die Anzahl der Personen sowie die geographische Lage eine große Rolle. Pauschal kann man jedoch sagen, dass sich selbst bei optimistischer Betrachtung der Steigungsraten der Preise für fossile nicht regenerative Energien in den kommenden Jahren noch drastischer erhöhen wird, so dass der Einsatz von erneuerbaren und alternativen Energien sich zu einem Muss für jeden Immobilienbesitzer entwickeln wird.

Wieviel Bohrungen müssen für meinen Wärmebedarf abgeteuft werden?

Die Anzahl der Bohrungen ist grundsätzlich von Ihrem Wärmebedarf und der geologischen Lage Ihres Gebäudes abhängig. Sie können davon ausgehen, dass Sie pro m³ beheizter Wohnfläche einen mittleren Bedarf von 55 Watt je m³ benötigen. Hinzu kommen ca. 200 Watt pro Person im Haushalt für die Warmwasserbereitung. So benötigen Sie beispielsweise für einen Neubau mit 200 m³ Wohnfläche, welcher mit 4 Personen bewohnt werden soll, eine Wärmepumpe mit der Größe von:

200 x 55 = 11 KW
4 x 200 Watt = 0,8 KW Summe: 11,8 KW

Im Anschluss an diese Berechnung sollte man herausfinden, welcher Hersteller welche Wärmepumpe in diesem Wärmebedarfsbereich hat. So bietet z. B. die Firma NIBE Wärmepumpen das Modell L 40-12 an. Diese Wärmepumpe hat eine Wärmeleistung von 11,95 KW. Zur Berechnung der Bohrmeter muss man nun von diesem Wert die elektrische Leistungsaufnahme der Wärmepumpe abziehen. Dieser Wert beträgt bei vorgenanntem Modell 3,0 KW, so dass eine sog. Kälteleistung in Höhe von 9,0 KW dem Boden entnommen werden muss.
Hierzu wird durch uns anhand geologischer Karten der spezifische Wärmeentzug je Bohrmeter für Ihr Grundstück durch die Prüfung geologischer Karten ermittelt. Beispielsweise haben wir im Stadtzentrum von Aachen einen spezifischen Wärmeentzug in Höhe von 50 Watt je Bohrmeter. Wenn man jetzt die benötigte Kälteleistung in Höhe von 9000 Watt (9,0 KW) durch den Wärmeentzug (50 Watt je Bohrmeter) dividiert, ergibt sich hieraus ein Bedarf in Höhe von 180 Bohrmetern zur Beheizung des vorgenannten Beispielgebäudes.

Wie tief darf man maximal Bohren?

In der Bundesrepublik gibt es durch unterschiedliche gesetzliche Auflagen die sog. 99 Meter Grenze. Diese besagt, dass man in der Regel Bohrungen bis zu einer Maximalteufe von 99 Metern abbohren darf. Dies ist in der Regel kein großes Problem, da zur Beheizung des Gebäudes die ermittelte Anzahl der Bohrmeter fast beliebig gestückelt werden kann. So werden in der Regel bei einem Bedarf von beispielsweise 180 Bohrmetern zwei Stück Bohrungen a 90 Meter abgeteuft, welche später an der Geländeoberfläche untereinander verbunden werden. In Ausnahmefällen kann man auch sog. Sondergenehmigungen bei den zuständigen Bergämtern beantragen, um die 99 Meter-Grenze übersteigen zu können. Dies ist jedoch die Ausnahme und nur in individuellen Fällen wie extremen Platzmangel oder extrem hoher Anzahl von Bohrmetern anzuraten, da die Bohrkosten auch mit steigender Bohrtiefe überproportional ansteigen.

Wieviel Platz brauche ich überhaupt zum Bohren?

Die eingesetzten Geräte haben in der Regel eine Breite von ca. 2,50 m und eine Eigenlänge von ca. 4 m. Hinzu kommt, dass mit Bohrgestänge in einer Länge von 3 m gearbeitet wird, so dass ein Mindestplatzbedarf von 2,5 m x 7 m benötigt wird. Gleiches gilt selbstverständlich auch für Durchfahrtsbreiten, wobei wir für Sonderfälle auch Bohrgeräte vorhalten, welche eine Durchfahrtsbreite von ca. 1 m haben, diese sind jedoch durch ihr deutlich kleineres Eigengewicht und somit deutlich geringerer Kraft nur unter großen Aufwendungen in der Lage, große Tiefen zu erreichen (nicht größer als 70 m). Bei größerem Bohrmeterbedarf kann jedoch die Anzahl der Bohrmeter wiederum in deutlich kürzere Bohrungen aufgeteilt werden, welche einfach an der Geländeoberkante miteinander verbunden werden.

Wieweit müssen mehrere Bohrungen voneinander Abstand haben?

Entsprechend der derzeit gültigen gesetzlichen Richtlinien (VDI 4640) sollten die Bohrungen einen Abstand von mindestens 5 - 6 m untereinander haben.

Welchen Abstand muss ich zu Grundstücks- bzw. Nachbargrenzen einhalten?

Damit unter nachbarschaftlichen Gesichtspunkten auch die 6 m Abstand zwischen einzelnen Bohrungen eingehalten werden, ist es in der Regel verpflichtend, 3 - 5 m von der Grundstücksgrenze mit den Bohrungen Abstand zu halten. Selbstverständlich ist es hier auch möglich, mit Ihrer Kreisverwaltung oder den Nachbarn individuelle Vereinbarungen zu treffen, wobei hier die Abstände in einzelnen Ländern unterschiedlich gehandhabt werden.

Wie groß ist ein Bohrloch?

In der Regel werden die Bohrungen mit einem Außendurchmesser von 163 mm abgeteuft. Zieht man hiervon die Wandstärke des „Außenrohres“ ab, so erhält man einen Innendurchmesser des Bohrloches von ca. 140 mm.

Was wird in das Bohrloch eingebaut?

In das Bohrloch (ca. 140 mm) wird dann eine sog. Doppel-U Sonde mit einem Durchmesser von 32 mm und einer Wandstärke von 2,9 mm eingebaut. Diese sog. Doppel-U Sonde besteht aus zwei einzelnen Umläufen, welche am sog. Sondenfuß einen vorgefertigten Umlauf haben. Diese vier Leitungen werden am Bohrlochkopf später bei der horizontalen Verlegung der Leitungen, welche später in das Gebäude führen, mittels sog. Hosenstücke auf zwei Leitungen mit einem Durchmesser von 40 mm verbunden. Hierdurch ist der ideale Durchfluß gewährleistet. In Ausnahmefällen kann man auch Sonden mit einem Durchmesser von 25 mm bzw. 40 mm einbauen. Hierzu gibt es unterschiedlichste Theorien, wobei sich der Sondendurchmesser von 32 mm mittlerweile als Stand der Technik durchgesetzt hat.

Was passiert mit dem Zwischenraum zwischen dem Bohrloch und der eingesetzten Sonde (Verpressen)?

Der Zwischenraum des Bohrlochinneren und der Sonde wird durch uns mit einem Spezialprodukt Zement-Bentholit-Gemisch (dem sog. Kontraktorverfahren) von unten nach oben verpresst. Grund hierfür ist vorrangig die Herstellung einer guten Verbindung der Sonde zum umliegenden Gestein und der Verringerung der Isolierung durch Einflüsse wie Luft.

Aus welchem Material ist die eingesetzte Sonde?

Die Erdwärmesonde besteht aus PE-100 Material. Dieses Material entspricht dem heutigen Stand der Kunststofftechnik und wird von regionalen Versorgern standardmäßig für die Verlegung von Gas- und Wasserleitungen genutzt. Dieses Material entspricht höchsten Qualitätsansprüchen und wird bei unseren Lieferanten ständig überprüft. Entsprechende Zertifikate für diese Fremdüberwachung werden unseren Kunden mit der Dokumentation beim Abschluss der Arbeiten individuell für jede Sonde übergeben.

Wie werden mehrere Sonden miteinander verbunden?

Zur Verbindung der Sonden müssen zunächst einmal von jeder Bohrung zu jeder Bohrung Gräben gezogen werden. Diese Gräben sollten in der Regel eine Breite von ca. 40 cm und eine Tiefe von ca. 1 m haben. Von diesem Graben zwischen den Sonden wird dann ein weiterer Graben bis an den Hausanschlussraum oder an die Stelle gezogen, wo die Leitungen in das Gebäude eingeleitet werden sollen. Sofern bei einem Bauvorhaben zwei Erdwärmesonden benötigt werden so werden diese mittels Tischelmann-Verfahren angebunden. Dies bedeutet, dass der Zu- und Abstrom zu beiden Sonden gleich lang sein muss. Man kann sich dies so vorstellen, dass die Verbindung beider Sonden durch ein T-Stück genau an der Stelle sein muss, an der der Mittelpunkt der Entfernung zwischen den zwei Sonden liegt. Dies bedeutet, selbst wenn eine Bohrung direkt am Hausanschlussraum liegt und die andere im 6 m-Abstand von der ersten Bohrung, dass die Verbindung durch ein T-Stück beider Sonden in 3 m Abstand vom Hausanschlussraum ausgeführt werden muss, um den gleichmäßigen Durchfluß beider Sonden zu gewährleisten. Werden mehr als zwei Erdwärmesonden benötigt, so werden diese durch einen Verteiler miteinander verbunden. Dieser Verteiler kann in einem Lichtschacht, einem Betonschacht oder an jeder x-beliebigen Stelle im Hausanschlussraum befestigt werden. Die Sonden werden hier dann einzeln angeschlossen und durch sog. Durchflußmesser wird der gleichmäßige Durchstrom aller Sonden eingestellt.

Was für ein Medium fließt durch die Erdwärmesonden in Betrieb?

Die Erdwärmesonden werden nach Fertigstellung der Anschlussarbeiten mit der sog. „Sole“ befüllt. Dies ist ein Gemisch aus Wasser und einem Glykol, nennt man im Volksmund auch einfach Frostschutz. Durch diese Mischung wird eine Frostsicherheit bis zu einer Temperatur von ca. – 12 Grad erreicht, so dass die Anlage auch bei etwaigen Stillständen, Ausfällen, Abwesenheiten oder Extremtemperaturen zu keiner Zeit einfrieren kann. Das von uns verwendete Sole-Material entspricht der Wassergefährdungsklasse 2 und ist somit als gering Grundwasser schädlich einzuordnen und wird von jeder Unteren Wasserbehörde genehmigt. Interessanterweise wurden diese Sole-Mischungen bis vor kurzer Zeit unter Wassergefährdungsklasse 1, also nicht Grundwasser gefährdend eingestuft. Diese Einstufung ist aber durch gesetzliche Bestimmungen korrigiert worden. Eine entsprechende tiefere Begründung für diese Umstufung des Produktes gibt es jedoch nicht.

Welche Bohrverfahren gibt es?

Wir unterscheiden einfach gesprochen zwischen dem sog. Hammerbohrverfahren und dem sog. Spülbohrverfahren. Das sog. Hammerbohrverfahren wird in der Regel bei Festgesteinsbohrungen wie z. B. auf der Schwäbischen Alb im Bergischen vorkommen, verwendet. Hierbei wird mittels Druckluft durch einen Kompressor ein schlagender Bohrhammer vorgetrieben, welcher in der Regel keine zusätzliche Stützung des Bohrloches benötigt. Da das sog. Festgestein seinen Namen wiedergebend stehen bleibt und nur der Bereich, welcher durch den Bohrhammer penetriert wird, gelöst und zur Geländeoberfläche gefördert wird. Beim sog. Spülbohrverfahren hingegen, welches in der Regel bei sandig kiesigen und lockeren sowie tonigen Böden eingesetzt wird, wird der Bohrfortschritt durch das Erstellen eines Umlaufes mit einer sog. Bohrspülung erreicht. Hierbei wird eine definierte Menge Wasser mit einem Bohrzusatz (Bentonit) versehen, welches zur Folge hat, dass die Dichte der Bohrspülung höher ist als die des umliegenden Bodens und somit kein umliegender Boden in das Bohrloch einfallen kann. Durch das konsequente Nachpumpen der gleichen Flüssigkeit wird der Boden gelöst und an die Geländeoberkante transportiert. Hierbei wird die Flüssigkeit aufgefangen, Festbestandteile werden herausgesiebt und setzen sich ab und die von dem Bohrgut getrennte Bohrspülung wird wieder mit Druck durch den Bohrkopf bis an den Meißel des Bohrgestänge zum Lösen gepresst.

Was muss ich als Grundlage an Wasser, Strom etc. liefern?

Grundsätzlich ist es so, dass wir bauseits (also durch Sie gestellt) ein Standrohr mit C-Rohr Anschluss benötigen, einen 32 Ampere Stromanschluss benötigen sowie einen wasserdichten 7 m³ gedeckelten Container. Dieser wird zur Fassung und zur Entsorgung des geförderten Bohrgutes benutzt.

Wieviel „Dreck“ entsteht bei den Bohrarbeiten?

Da bei den Bohrarbeiten mit schwerem Gerät und erheblich hohen Wasser- und Luftdrücken gearbeitet wird, bleiben Verschmutzungen in gewissem Grade nicht aus, daher wird empfohlen, sämtliche Bauteile, die nicht mit Wasser, Bohrstaub oder Bohrspülung in Verbindung kommen dürfen, mittels Folie (oder gleichwertig) hier vorzusichern. Wir sind stets bemüht, die anfallenden Belastungen in Form „von Dreck“ so gering wie möglich zu halten, können diese jedoch nicht ganz ausschließen.

Kann über die Erdbohrungen und die dann horizontal verlegten Leitungen später gebaut oder gepflanzt
werden?

Grundsätzlich ist die Nutzung über den Bohrsonden und über den horizontalen Anbindungsleitungen keine Grenze gesetzt. Sie können hierüber normal pflastern, Carports erstellen, Rasen pflanzen oder auch Sträucher, Bäume, Hecken pflanzen (wir empfehlen jedoch wie bei allen Leitungen Flachwurzeln).

Was kostet mich ein Erdwärmeprojekt?

Die Kosten für Erdwärmeprojekte sind sehr individuell und schwierig ohne konkrete Berechnungen anzugeben. Als groben Daumenwert kann man jedoch davon ausgehen, dass die Kosten für ein Erdwärmeprojekt bei ca. 1.500,00 Euro bis 2.500,00 Euro je KW Wärmeleistung liegen. In diesem Preis ist die Bohrung, die Wärmepumpe und die Installation sowie der hydraulische Abgleich durch den Installateur enthalten. Sie sollten sich jedoch von diesen Werten nicht in Euphorie versetzen lassen oder gar abschrecken lassen, sondern einfach einige Minuten Ihrer Zeit opfern, um uns die Möglichkeit zu geben, Ihnen ein individuelles Angebot erstellen zu können.

Liefern Sie auch sog. Komplettleistungen inkl. Wärmepumpe?

Leider nein, wir bleiben getreu nach dem Motto „Schuster bleib bei deinen Leisten“ bei dem, was wir können. Wir arbeiten seit mehr als 30 Jahren im Bereich Bohrungen und haben schon einige hunderttausend Bohrmeter abgeteuft. Wir können Ihnen von der Berechnung, angefangen über die Bohrung bis hin zum Übergabepunkt in Ihren Hausanschlussraum sämtliche Leistungen anbieten. Sofern Sie ein Angebot für eine Wärmepumpe oder einen Installateur benötigen, können wir Ihnen selbstverständlich aus unserem Pool qualifizierte Partner, welche im gleichen Qualitätsstandard wie wir, empfehlen.

Was gibt es für Fördermöglichkeiten?

Am 15. März 2011 sind neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm in Kraft getreten.
Gefördert werden weiterhin nur Heizungserneuerungen im Bestandbau.

Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Unter anderem wurden die geforderten Jahresarbeitszahlen reduziert. Ab sofort gilt: Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen müssen Mindestjahresarbeitszahlen von 3,8 (bei Wohngebäuden) bzw. 4,0 (bei Nichtwohngebäuden) erreichen.

Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf Wärmeleistung). Dies erfolgt im Interesse der Erleichterung der Antragstellung und Vereinfachung der Förderanforderungen. Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten. Die Förderung liegt zwischen 2.400 Euro bei Wärmepumpen in Einfamilienhäusern bis hin zu 11.400 Euro bei Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von 100 kW.

Brauche ich zur Erstellung und zum Betrieb einer Wärmepumpen- anlage eine Genehmigung?

Grundsätzlich müssen alle Bohrungen, welche in den Grundwasserhaushalt eingreifen, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde (in der Regel beim zuständigen Kreis angesiedelt) beantragt und genehmigt werden. Diese Beantragung stellt in der Regel keine größeren Probleme dar und wird innerhalb einer Zeit von 4-6 Wochen genehmigt. Bei Bohrungen innerhalb eines Wasserschutzgebietes ist dieses Antragsverfahren etwas aufwendiger, wird aber in der Regel auch genehmigt. Hier empfiehlt es sich, vor Projektbeginn die Untere Wasserbehörde anzusprechen und die Meinung der Behörde einzuholen. Der Ablauf der Genehmigungsbeantragung wird jedoch durch uns geleistet. Sämtlicher Kontakt und Kommunikationen durch die zuständigen Behörden wird ebenfalls von uns durchgeführt, so dass Sie sich auf interessantere „Dinge“ konzentrieren können. Die Kosten für die Genehmigung liegen in der Regel bei 100,00 Euro bis 300,00 Euro und sind abhängig von Gemeinde und Kreis zu Kreis und von der Anlagengröße. Diese Kosten werden Ihnen von der Behörde direkt in Rechnung gestellt und sind in unserem Leistungsumfang nicht enthalten.