Antrag auf Wasserrechtlichen Erlaubnis
In der Regel muss für jede Bohrung eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen unteren Wasserbehörde bzw. beim Landratsamt eingeholt werden. Diesen Antrag stellen wir für Sie – und das sogar kostenlos. Die Auflagen sind von Kreis zu Kreis unterschiedlich, so dass auch die Bearbeitungszeiten zwischen 1 und 12 Wochen liegen können.
Bitte beachten Sie, dass ohne Vorliegen der Wasserrechtlichen Erlaubnis nicht mit den Bohrarbeiten begonnen werden darf.